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Bayern
EU-Fördermittel
EU-Förderung erfolgt in aller Regel projekt- oder maßnahmenbezogen. Eine institutionelle Förderung ist somit ausgeschlossen. Zudem sind viele Maßnahmen in aller Regel zeitlich befristet, um keine Dauersubventionierung zu gewähren, sondern vielmehr eine reine Anschubfinanzierung zu leisten oder Änderungen bei den Zielsetzungen zu ermöglichen.
Zudem delegiert die EU-Kommission zunehmend die Kompetenzen auf regionale und/oder lokale Behörden und Institutionen.
In Bayern entscheiden meist die jeweils zuständigen Fachressorts auf der Basis von Stärken-Schwächen-Analysen, Förderempfehlungen der Bezirksregierung oder von Begleitausschüssen über die Verwendung der EU-Mittel. Somit ist sichergestellt, dass regionale Bedürfnisse ausreichend berücksichtigt werden. Bei der Vergabe von Fördermitteln sind neben den Vorgaben der EU-Vorschriften (Verordnungen, Richtlinien, Durchführungsvorschriften) auch die Bestimmungen der bayerischen Förderprogramme zu beachten.
Wichtige EU-Förderprogramme finden Sie nach folgenden Themen sortiert:
Publikation
Im Bestellservice der Bayerischen Staatsregierung können Sie den Förderleitfaden kostenlos bestellen oder als PDF herunterladen.

