Programme

Förderung durch den Europäischen Rückkehrfonds (ERF) in Bayern

Zeitraum 2008 - 2013

Der Rat der Europäischen Union hat mit Entscheidung vom 23. Mai 2007 (2007/575/EG) die Einrichtung des Europäischen Rückkehrfonds (ERF) für den Zeitraum 2008 bis 2013 beschlossen. Den Mitgliedstaaten werden für diesen Zeitraum insgesamt 676 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Der Anteil Deutschlands für das Förderjahr 2008 beträgt rund 3,8 Mio. EUR.

Allgemeines Förderziel (Art. 2 ERF)

Der Rückkehrfonds strebt auf der Grundlage eines integrierten Rückkehrmanagements eine Harmonisierung der Rückkehrpolitik aller Mitgliedstaaten an. Eine konkrete Ausgestaltung erfährt dieses Ziel durch die strategischen Leitlinien der Europäischen Kommission.