Fischerei

EFF - Europäischer Fischereifond

Der Europäische Fischereifonds (EFF) zielt auf die Erhaltung, Bewirtschaftung und Nutzung lebender aquatischer Ressourcen und die Aquakultur sowie auf die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur. Dazu wird in Deutschland ein Operationelles Programm erstellt.

Förderperiode 2007 - 2013

In Bayern steht hierbei die nachhaltige Entwicklung der Binnenfischerei im Vordergrund. Vor dem Hintergrund der Gemeinsamen Fischereipolitik sollen vor allem Maßnahmen der Strukturverbesserung unterstützt, sowie positive Veränderungen der Rahmenbedingungen erreicht werden, um so eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen zu erzielen.

Die Kohärenz ist dadurch gegeben, dass neben den üblichen Abstimmungsverfahren zu den Förderinhalten der bayerische Vertreter der Verwaltungsbehörde des EFF im Begleitausschuss des EFRE vertreten ist.

Überschneidungsmöglichkeiten mit dem EFRE in Bayern sind ausgeschlossen da:

 

  • die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte nach Art. 35 Abs. 3 b der VO Nr. 1198/2006 in Bayern ausschließlich aus dem EFF gefördert wird,
  • Maßnahmen in Fischwirtschaftsgebieten im Rahmen der Vorstellungen der Aktionsgruppen in Bayern nicht im Rahmen des EFRE angeboten werden und
  • Projekte in lokalen Entwicklungsstrategien zur nachhaltigen Entwicklung der Fischereigebiete ausschließlich aus dem EFF gefördert werden dürfen.

Die Bayerische Fischereiwirtschaft wird in der Förderperiode 2007 - 2013 aus dem EFF mit knapp 9 Mio. Euro unterstützt.

Auf der Basis des "Europäischen Fischereifonds (EFF)" wird auch die Erwerbsfischerei in Bayern gefördert. Vor dem Hintergrund der Gemeinsamen Fischereipolitik sollen damit vor allem Maßnahmen der Strukturverbesserung unterstützt, sowie positive Veränderungen der Rahmenbedingungen erreicht werden, um so eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen zu erzielen.

Grundlage der Förderung ist die Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006.

Ansprechpartner

Antragstellung und Information:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Menzinger Str. 54, 80638 München
Tel.: 089 17800-131