Hier steht Ihnen ein schneller Zugriff zu den verschiedenen Förderprogramme zur Verfügung. Sie können die Liste thematisch oder nach Zielgruppe filtern.
Das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (53,272 Mrd. Euro) ist das Hauptinstrument der EU zur Förderung europäischer Forschung.
Die Gemeinschaftsinitiative PROGRESS ist ein integriertes Rahmenprogramm, das die vier vorangegangenen Aktionsprogramme (Bekämpfung von Diskriminierung, Gleichstellung von Frauen und Männern, Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, Anreize für mehr Beschäftigung) zu einem einzigen Programm zusammenfasst.
Das Gesundheitsprogramm hat zum Ziel, die physische und psychische Gesundheit in der ganzen EU zu verbessern. Zum Beispiel sollen neue Präventions- oder Impfkonzepte entwickelt und Notfallpläne erarbeitet werden. Außerdem wird eine gesündere Lebensweise gefördert und darauf hingearbeitet, dass sich weniger Unfälle ereignen.
Es existiert eine Vielzahl von Programmen, die sich speziell an europäische Unternehmen und Manager richten und auf Japan, die Republik Korea und China ausgerichtet sind.
Bayern setzt die ELER-Verordnung mit dem Bayerische Zukunftsprogramm Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum (BayZAL) um.
Das CDE wurde 1977 im Rahmen des Lomé-Abkommens als Zentrum für die Entwicklung der Industrie (CDI) gegründet. Es beschäftigt sich mit der Entwicklung von KMU in den AKP-Staaten (Afrika-Karibik-Pazifik).
Im Rahmen des Programms werden Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskapazität der Europäischen Union unterstützt, und zwar vor allem der Einsatz der Informations- und der Umwelttechnologie sowie die Nutzung erneuerbarer Energien.
Kooperationen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zwischen der Europäischen Union und anderen Industrienationen haben bereits eine lange Tradition. Diese tragen zur Intensivierung des Wissens- und Erfahrungstransfers zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den USA (ATLANTIS-Programm), Kanada (Transatlantische Partnerschaften, TEP), Japan, Australien, Neuseeland und der Republik Korea bei.
Der Europäische Fischereifonds (EFF) zielt auf die Erhaltung, Bewirtschaftung und Nutzung lebender aquatischer Ressourcen und die Aquakultur sowie auf die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur. Dazu wird in Deutschland ein Operationelles Programm erstellt.
Mit Entscheidung Nr. 573/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 wurde die Fortsetzung des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF II) für die Jahre 2008 bis 2013 als Teil des generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" beschlossen.